Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der O.P.eM. GmbH und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs- und Organisationstätigkeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.


§ 2 Gegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit) gemäß Beratungsvertrag, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der O.P.eM. GmbH im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters bleibt der O.P.eM. GmbH vorbehalten und erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. 
                                                                                                                                                                    
2. Die O.P.eM. GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger externer Berater;  Institutionen  und Verbände, wie z. B. den Bundesverband elektronische Beschaffung e.V. zu bedienen.


§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise werden in der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


§ 4 Pflichten der O.P.eM. GmbH

1. Die O.P.eM. GmbH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Die Umsetzung der eingegangenen Geschäftsverbindung und insbesondere der von der O.P.eM. GmbH zu erbringenden Leistung erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Auftraggebers. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter der O.P.eM. GmbH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel und der dazugehörigen Infrastruktur bereithält, falls dieses nach Absprache erforderlich wird. Hierzu zählt auch die Einweisung und das Training von Softwaresystemen, die durch die O.P.eM. GmbH Dritten zur Nutzung  angeboten werden sollen.

§ 6 Qualitative Leistungsstörungen

1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die O.P.eM. GmbH dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat. Die Rüge hat spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der O.P.eM. GmbH zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

2. In diesem Fall hat die O.P.eM. GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§ 7 Verjährung

Haftungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände, oder dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistungen. Die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.


§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine abweichende Kündigungsregelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt.

§ 13 Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

1. Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvereinbarung spezifiziert                                                                                                                                                           
2. Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert werden Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgeld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand. Angefallene und belegte Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind der O.P.eM. GmbH zu erstatten.                                                                                                                                             
3. Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf 12  Monate beschränkt, falls nichts anderes vereinbart wird.

4. Die Fälligkeiten sind gesondert zu vereinbaren.Ohnen Vereinbarung sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug nach Rechnungseingang  zu zahlen.

5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Kommunikationskosten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 14 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

1. Die O.P.eM. GmbH bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten wesentlichen Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach eigenem Ermessen auf.

2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die O.P.eM. GmbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der O.P.eM. GmbH und ihrem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.


§ 15 Schriftform, Rechtsordnung, Gerichtsstand

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendung des "Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag und ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen.


§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

 Roetgen 31.01.2023